Winterdienst

Winterdienst

Winterdienst ist mehr als Schnee- und Eis-Beseitigung:

Es ist das sichere Gefühl, dass sich jemand kümmert. Dass keine Gefahr mehr von unbeseitigten Schnee-Flächen ausgeht und man seinen gesetzlichen Pflichten nachkommt.

Winterdienst in Bielefeld und Umgebung

Sie kennen das. Der erste Schnee fällt und Sie haben Sich noch gar keine Zeit eingeplant, diesen zu beseitigen. Sie müssen morgens schnell zur Arbeit und der Schnee bleibt liegen. Vielleicht haben Sie aber auch einfach keine Möglichkeit, sich um die anfallenden Arbeiten selbst zu kümmern. Sei es aus Zeit-, Mobilitäts- oder Equipment-Gründen.

Was in beiden Fällen bleibt, ist das schlechte Gefühl und die Frage: "Was ist, wenn etwas passiert?". Diese Frage brauchen Sie sich mit unserem Service nicht mehr stellen. Sie beauftragen uns idealerweise rechtzeitig (natürlich ist auch eine kurzfristige Buchung möglich) und wir rücken beim ersten Schneefall aus. Sie müssen Sich um nichts weiter kümmern und haben stets ein ruhiges Gefühl.

Rechtliche Verpflichtung

Der Winterdienst ist in der Straßenreinigungssatzung (vgl. § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1, § 4) geregelt. Demnach sind Grundstückeigentümer sowie Eigentümergemeinschaften von Anliegergrundstücken verpflichtet, nach Schneefallende bzw. nach dem Entstehen von Eisglätte, unverzüglich den Schnee zu räumen und zu streuen. Die Räum- und Streupflicht ist in den meisten Fällen durch einen Mietvertrag auf die Mieter vor Ort übertragen. Eine generelle Befreiung vom Winterdienst ist nicht möglich. Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihrer Winterdienstpflicht nicht nachkommen können, sollten Sie auf professionelle Hilfe zurückgreifen. Dafür sind wir da.

Wann muss geräumt und gestreut werden?

Nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen von Eisglätte sind diese werktags in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr sowie sonn- und feiertags in der Zeit von 9.00 bis 20.00 Uhr ohne Verzögerung zu beseitigen.

Wir übernehmen den Winterdienst gerne für Sie. Sprechen Sie uns an!

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